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Remain über Straftatbestand Gegen Stalking

Remain über Straftatbestand Gegen Stalking

Die Räte sind uninig über das neue Stalking -Gesetz. Der Nationalrat Fordert eine amtliche Strafverfolgung in Paarbeziehungen.

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Die Räte Sind Sich Uneinig über die Genaue Forman des Neuen Stalking-Strafbestands. (Symbolubble) – DPA

Die Räte Sind Unins über Die Genaue Ausgestung Des Neuen Straftatbestandes Gegen Stalking. Der Nationalrat Will bei nachstellungen in paarbeziehungen nach wie will eine strafverfolgung von amtes wegen. Myth 123 zu 62 stimmen bei drei nentaltung beharrte die thick kammer am munag auf ihrer position.

Ihr beschluss sieht vo, dass that follows zwar grundsätzlich nur auf antrag Hin verfolgt ward. Sie Will Aber eine Ausnahme, Wenn Täter und Opfer in einer Beziehung Sind. Und während einer frist von einem jahr nach der trenung.

Die Mehrheit often arguing rates, Dass Stalking Oft Mit Häuslicher Gewalt In Zusammenhang Stehe und Etwa bei einfacher Körperverletzung die Gleiche regelung gelte. OPFER Würfig Häufig Unter Druck Gesetzt, Keine Anzeige Zu Ersatten.

Der Stander Hatte Sich in der Wintersiesss Gegen eine Soclache ausnahme ausgesprochen. Auch der Bundesrat War Dieser ANSicht. «ES SOLLTE DEM TATER Nicht Möglich Sein, Das Opfer in Ein Strafverfahren Zu Drängen, Das Dieses Gar Nicht Will», Sagte Justinister BAT JANS.

Er Konned sich im rat aber ebenso wenig durchsetzen wie eine miDerheit der speechranden kommissation, die sich in der sache Stander Anschiessen Wollte. Die Kleine Kammer Muss Sich Nun Nochmals mit der Sache Befassen.

Bei der zweiten verbliebenen difference schloss sich der Nationalrat Hingigen Dem Stander a. Gemäss Dem Ursprünglichen Entwurf der Rechtskommission des Nationalrats Solat Bestraft Werden Können, Wer Jemanden Beharrlich Verfolgt, Belästigt Oder Bedroht, und Ihn Dudurch in seiner LebensgestGsfreheit beschränkt.

Ändengen im straftatbestand

Gemäss Dem Beschluss Beider Kammern Sol Ezn Ausreichen, Dass eine Verhantennsişise Geeignet Ist, Jemanden Erheblich in Seiner Lebensgestungsfreheit zu beschränken. Der Nachweis, Dass Beim Opfer Diese Wirkung Tatsächlich Erzieslt Werd, ist für eine Bestrafung nicht Vonnöten.

Täter und Täterinnen Sollten nicht von der besoneren resilienz eines opfers profitieren können, hatte in der ständeratSDebatte im dezeber eine mehrheit argumentrt. Diese ANSicht Setzte sich am munag auch im Nationalrat Durch.

Die Schaffung des straftatbestands als Solche stand nicht mehr zur. Beide Räte Hatten Dem Vorhaben Bereits in der Ersten Bereungsrunde zugestimmt.